ICP Hörgeräte über die Berufsgenossenschaft anfordern
An Arbeitsplätzen mit erhöhter Lärmbelastung ist ein Gehörschutz vorgeschrieben. Für hörgeschädigte Menschen kommt nur ein für Lärmarbeitsplätze zugelassenes ICP Hörgerät infrage. In manchen Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für ein solches ICP Hörgerät.
Welche Vorteile ICP Hörgeräte bieten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die BG für die Kosten aufkommt und wie eine Beratung beim Hörakustiker in Dortmund weiterhelfen kann, erfahren Sie hier.
Was sind ICP Hörgeräte und welche Vorteile haben sie?
Der am Lärmarbeitsplatz vorgeschriebene Gehörschutz und ein herkömmliches Hörgerät dürfen nicht miteinander kombiniert werden, da dies das Gehör noch weiter schädigen kann.
ICP (Insulating Communication Plastic) Hörgeräte lösen das Problem: Die Hörsysteme verfügen nämlich über einen integrierten Gehörschutz.
Das innovative Hörsystem bietet viele Vorteile:
- Die Kommunikation mit anderen Menschen ist möglich.
- Maschinen und Warnsignale bleiben hörbar.
- Der Umgebungslärm wird effektiv gedämmt.
- ICP Hörgeräte können individuell an den jeweiligen Lärmarbeitsplatz angepasst werden.
Mit einem ICP Hörgerät können Menschen mit eingeschränkter Hörkraft den Hörverlust ausgleichen und in ihrem Beruf weiterarbeiten.
In welchen Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für ein ICP Hörgerät?
Für ein ICP Hörgerät, das am Arbeitsplatz genutzt wird, übernimmt in manchen Fällen die BG die Kosten. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass eine anerkannte beruflich verursachte Lärmschwerhörigkeit vorliegt, also die Schwerhörigkeit durch Lärm am Arbeitsplatz entstanden ist. In diesem Fall ist die Lärmschwerhörigkeit eine Berufskrankheit und der Geschädigte hat Anspruch auf die Leistungen der BG.
Welche Kosten genau werden übernommen?
Wenn die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme für ein ICP Hörgerät bewilligt, erhält der Versicherte deutlich höhere Leistungen als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Dazu gehören:
- eine hohe Zuzahlung für das Hörgerät (in der am häufigsten genehmigten Kategorie 2 beträgt die Zuzahlung 1.300 Euro pro Ohr)
- 36 Batterien pro Jahr (das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch)
- die Kosten aller Servicearbeiten
- die Bereitstellung von Pflege- und Trockenmitteln
- den Anspruch auf ein neues Hörgerät nach 5 Jahren
Welche Schritte gehen der Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft voraus?
Vor der Kostenübernahme steht die Anerkennung Ihrer Hörbeeinträchtigung als Berufskrankheit. Der erste Schritt ist eine Untersuchung beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Liegt bei Ihnen tatsächlich eine Lärmschwerhörigkeit vor, erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen dementsprechenden Befund und eine Verordnung für ein Hörgerät. Im zweiten Schritt vereinbaren Sie einen Termin bei einem Hörakustiker von Hörsysteme Brackel in Dortmund. Zu Ihrem Termin bringen Sie Ihren Befund und Ihre Verordnung vom HNO-Arzt mit. Ihr Hörakustiker berät Sie eingehend über für Sie geeignete ICP Hörgerätemodelle und unterstützt Sie dabei, die optimale Kostenübernahme durch die BG zu erreichen.
Wie Ihr Hörakustiker Sie unterstützen kann
Ihr Hörakustiker in Dortmund reicht einen Antrag zusammen mit Ihrer Verordnung bei der zuständigen BG für Sie ein. Bis zur Zusage der BG vergehen etwa vier Monate. Vor der Anerkennung Ihrer Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit lässt die BG durch einen Gutachter prüfen, ob die Hörbeeinträchtigung tatsächlich durch die berufliche Lärmbelastung verursacht wurde.
Zusätzlich zum Befund und der Hörgeräteverordnung verlangt die BG oft weitere Unterlagen, etwa Nachweise über den Zeitraum der berufsbedingten Lärmbelastung. Es muss auch ausgeschlossen werden, dass die Hörschädigung durch eine Vorerkrankung verursacht sein könnte.
Nach positiv abgeschlossener Prüfung erkennt die BG Ihre Hörbeeinträchtigung als eine Lärmschwerhörigkeit im Sinne einer Berufskrankheit an. Damit verbunden ist eine Einstufung in eine von drei Kategorien für eine sinnvolle Versorgung der Hörschädigung. In Kategorie 1 bekommen Sie die niedrigste, in Kategorie 3 die höchste Zuzahlung. Bei der Einstufung spielt die Einschätzung Ihres Hörakustikers eine wichtige Rolle. Er muss nachweisen, dass die Einstufung in eine niedrigere Kategorie nicht die notwendige Versorgung gewährleistet.
Für hörbeeinträchtigte Menschen sind an einem Lärmarbeitsplatz ICP Hörgeräte die einzige Lösung. Die Kosten dafür übernimmt die Berufsgenossenschaft, falls Ihre Lärmschwerhörigkeit beruflich verursacht wurde und als Berufskrankheit anerkannt wird. Ihr Hörakustiker in Dortmund unterstützt und begleitet Sie bei dem Anerkennungsprozess. Die nicht unkomplizierte und auch langwierige Beantragung zahlt sich aus, da die BG deutlich höhere Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenversicherung.
Lassen Sie sich zu einer Kostenübernahme von ICP Hörgeräten über die Berufsgenossenschaft ausgiebig in Dortmund bei Hörsysteme Brackel beraten.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin in unserer Filiale in Dortmund Brackel.
Tel.: 02 31 – 95 90 41 88
Mail: info@hoersysteme-brackel.de
Neueste Kommentare